EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Enkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament gezielt enterbt wor

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkel – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im

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